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Neues aus dem Gemeinderat, Juni 2024

30. Juni 2024

Bebauungspläne Wörthseeufer Nord und Süd

Die Bebauungspläne sollen geändert werden, damit dieser sensible Bereich geschützt und das Baurecht nur im notwendigen Maß erweitert wird. Während der Planungsphase wurde eine Veränderungssperre erlassen, deren zweijährige Dauer nun um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Mit der Fertigstellung dieser Bebauungspläne und der dafür erforderlichen umfangreichen Gutachten wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Bebauungsplan Seestraße II

Die wenigen Stellungnahmen zur Änderung dieses Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren wurden abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst. Inhaltlich gibt es nur wenige aktualisierende Anpassungen, So sind z. B. jetzt in diesem Bereich Dachgauben möglich.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Nach erfolgter Neuausschreibung wurden die hoheitlichen Dienstleistungen einem neuen Unternehmen übertragen, das in vielen Fällen günstigere Preise angeboten hatte. Diese Preisreduktionen finden sich jetzt in der neuen Gebührenordnung. Noch nicht erfasst sind die gemeindlichen Aufwendungen für die Grabstellen, die wegen der deutlich gestiegenen Kosten in absehbarer Zeit zu Anpassungen der Grabgebühren führen werden.

Seniorenbeiratswahlen 2024

Auf Vorschlag der Verwaltung soll der Seniorenbeirat nach der in diesem Jahr endenden 5-jährigen Wahlperiode nicht neu direkt gewählt, sondern vom Gemeinderat ernannt werden. Obwohl die Wahlbeteiligung in der Vergangenheit mit knapp 50% recht gut war, werden Einsparungen als Grund dafür angeführt. Die eher großzügig bemessenen Kosten werden auf 9000€ geschätzt. Den Argumenten der FDP, dass diese Kosten nur alle fünf Jahre anfallen und für ein wichtiges Element der direkten Demokratie angemessen sind, folgte das Gremium nicht. Immerhin ist es gelungen, den Beschluss so zu fassen, dass die Änderung nur in Kraft tritt, wenn mit dem amtierenden Seniorenbeirat Einigkeit über die Modalitäten erzielt wird.

Erhöhung der Betreuungsgebühren in den gemeindlichen Kindergärten

Auf Antrag der FDP wurde dieser nichtöffentlich geplante Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung verschoben. Die Gebühren in Seefeld sind derzeit so niedrig, dass sie zu hohen Defiziten bei der Gemeinde und nach Abzug der 100€ Zuschuss des Freistaats zu sehr geringer Eigenleistung der Eltern führen. Da die Kinderbetreuung mit jeder Familie einzelvertraglich geregelt ist, kann eine Gebührenerhöhung trotz der Finanznot der Gemeinde erst zum Kindergartenjahr 2025/2026 erfolgen. Der Gemeinderat will aus Gründen der Vertragstreue daran festhalten. Der Grundsatzbeschluss für die Gebühren sieht alle 2 Jahre einen Inflationsausgleich von 3% vor. Auf Vorschlag der FDP wurde diese Anpassung auf 10% aktualisiert.

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